
Weiterbilung: Lernen für eine beruflich erfolgreiche Zukunft
Wer rastet rostet – sagt der Volksmund. Das trifft auch auf den beruflichen Alltag zu. Denn die eigene Weiterbildung ist für den beruflichen Erfolg unabdingbar.
Einen sicheren Job und zugleich ein gutes Einkommen sind angesichts der vielen Arbeitslosen ein absolutes Privileg. Daher ist die Weiterbildung heutzutage für alle Menschen, die im Beruf stehen, absolut wichtig. Nur wer am Ball bleibt, kann sich so seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft sichern und zugleich erhöhen.
Dabei sind jedoch die individuellen Motive für eine berufliche Weiterbildung ganz unterschiedlich. Ob man im Betrieb oder der Firma weiterkommen, sein berufliches Know-how auf dem aktuellen Stand halten oder sich umorientieren und in einer komplett anderen beruflichen Sparte arbeiten will. Die unterschiedlichen Beweggründe sind so bunt wie das Leben.
Doch wer sich mit der Thematik befasst und den Entschluss zur Weiterbildung getroffen hat, muss sich im Vorfeld genau überlegen, wo man am Ende eigentlich hin will. Daher ist es nur empfehlenswert, wenn man bei den Überlegungen von den Anforderungen des tatsächlichen oder gewünschten Jobs ausgeht. Zusammengefasst: Vor der Weiterbildung steht die Bedarfsanalyse, vor der Bedarfsanalyse die Arbeitsplatzanalyse. Als gute Ansprechpartner eignen sich hierbei der Vorgesetzte und Kollegen bzw. bei einem Jobwechsel der aktuelle Stelleninhaber.
Weiterbildungen ohne Plan machen sich dagegen nicht gut im Lebenslauf. Schließlich ist in der Vita auf einen roten zu Faden zu achten. Natürlich kann man nach links und rechts schauen, aber die Weiterbildungsmaßnahme sollte ins Profil passen. Wer sich über die eigenen Ziele, Fähigkeiten und Perspektiven unklar ist, dem könnten Online-Tests Orientierungshilfe geben. Einen kostenlosen Selbsttest findet man hier – dieser wurde auch von der Stiftung Warentest als „gut“ befunden.
Wie lang und intensiv ein Weiterbildungskurs sein muss, hängt vom Bildungsbedarf ab. Dabei kommt es darauf an, was für ein Ziel mit der Weiterbildung verfolgt wird. Möchte ich meine Fähigkeiten an einzelnen Punkten ausbauen, kann ein eintägiger Kurs vollauf genügen, will ich mich breiter qualifizieren oder mich beruflich neu orientieren, sind Crashkurse häufig nicht der Weisheit letzter Schluss.
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10 wichtige Tipps für die perfekte Online-Bewerbung
Online-Bewerbungen per E-Mail haben die klassische Bewerbungsmappe via Postweg schon lange abgelöst. Dennoch schleichen sich bei vielen Bewerbern vermeidbare Fehler ein. Damit diese in Zukunft ausgebügelt werden, sind im folgenden Artikel die 10 wichtigsten Tipps für die richtige Online-Bewerbung dargestellt.
Online-Bewerbungen bieten viele Vorteile: es geht schnell, man spart Geld und kann zugleich einen Eindruck über seine Computerfähigkeit beim potentiellen Arbeitgeber hinterlassen. Doch die Ansprüche sind hoch. Damit auch ihre Online-Bewerbung gut ankommt, sollte man allgemeingültige Regeln beachten.
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Passive Bewerbung: Gefunden werden statt suchen
Gefunden werden statt suchen! So ungefähr lautet der Trend vieler Jobsuchender. Entsprechend wird die passive Bewerbung, bei der man einfach seinen Lebenslauf und ein paar wichtige Angaben auf einer Jobbörse hinterlässt. Angesichts der vielen Vorteile nachvollziehbar. Doch damit diese Form der Bewerbung auch von Erfolg gekrönt werden kann, gibt es einiges zu beachten.
Wichtig für die passive Bewerbung ist natürlich eine entsprechende Jobbörse, die das Angebot anbietet. Da das aber eigentlich bei fast jeder Jobbörse möglich ist, sollte man unbedingt darauf achten, dass die Möglichkeit besteht, jederzeit Änderungen seiner hinterlegten Daten vorzunehmen. Bleibt die Resonanz aus, wäre es sinnvoll, seine passive Bewerbung im Nachhinein zu bearbeiteten.
Doch warum wird die Form der passiven Bewerbung, der laut Studie rund 70 Prozent der Jobsuchenden oder potentieller Jobwechseler nachgehen, eigentlich immer beliebter? Der größte Vorteil liegt dabei in der Zeitersparnis. Wer beruflich tätig ist, aber eine neue Herausforderung sucht, hat nicht immer ausreichend Zeit, um die vielen Stellenangebote auf den zahlreichen Jobbörsen zu recherchieren. Da bietet sich die passive Bewerbung natürlich hervorragend an. Zudem ist diese Bewerbungsform auch ein geeignetes Mittel, um seinen „Marktwert“ auszuloten, wenn man von einem Headhunter anderer Unternehmen angesprochen wird. So kann man schnell schlagkräftige Argumente in Sachen Gehaltserhöhung beim aktuellen Arbeitgeber sammeln.
Zudem verzichten auch einige Unternehmen gänzlich auf die klassische Stellenausschreibung und suchen lieber auf verschiedenen Datenbanken potentielle neue Angestellte. Daher kann es in keinem Fall schaden, wenn man seinen Lebenslauf samt anderer wichtiger Daten auf einer Jobbörse hinterlässt.
Aber längst nicht jeder passiver Bewerber wird sich über eine Anfragenflut erfreuen dürfen. Nicht wenige warten schier unendlich auf ein Jobangebot. In diesem Fall sollte man handeln, denn der Erfolg der passiven Bewerbung wird nicht durch das Zufallsprinzip bestimmt. Schließlich treffen potentielle Arbeitgeber durch die Eingabe von Suchkriterien eine gezielte Auswahl. Um nicht im Vorfeld durch das Raster zu fallen, sollte die passive Bewerbung folgende Angaben unbedingt enthalten:
Wer einen Jobwechsel ins Auge gefasst hat, aber wenig Zeit zur Jobsuche hat, kommt um die passive Bewerbung nicht herum. Alle anderen Jobsuchenden sollten es ebenfalls nicht auslassen, da diese Bewerbungsform nicht nur für Zeitersparnis steht, sondern zugleich auch Engagement widerspiegelt. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass bei weitem nicht jeder passiver Bewerber über diesen Weg einen neuen Job findet. Sich darauf auszusuchen und die Hände in den Schoß zu legen, ist der falsche Weg.
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Was ist eigentlich ein Tarifvertrag?
Ein Tarifvertrag steht für Absicherung, Gewissheit und Konstanz – Werte die im Zuge der Wirtschaftskrise immer seltener anzutreffen sind. Kein Wunder, dass die Forderung nach Tarifverträgen auf Arbeitnehmerseite eine ungewohnte Renaissance erlebt. Doch nur Wenige wissen, was ein Tarifvertrag tatsächlich beinhaltet – noch Weniger für welche Branchen er allgemeinverbindlich ist. Höchste Zeit, ein wenig Aufklärungsarbeit zu leisten:
Tarifverträge werden zwischen Arbeitgebern – vertreten durch einen Arbeitgeberverband – und Arbeitnehmern – vertreten durch eine Gewerkschaft – abgeschlossen. Hat der Arbeitgeberverband Ihres Arbeitgebers einen Tarifvertrag mit der für die Branche zuständigen Gewerkschaft abgeschlossen und sind Sie selbst Mitglied dieser Gewerkschaft, so ist Ihr Arbeitsverhältnis tarifgebunden.
Im Tarifvertrag werden alle Mindestbedingungen für das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern verbindlich festgelegt. Dazu gehören die Höhe der Mindestvergütung, die wöchentliche Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Kündigungsfristen u. v. m.
Tarifverträge enthalten einen normativen und einen obligatorischen Teil.
Die Vereinbarungen zur Vergütung und sonstigen Bedingungen sind im normativen Vertragsteil enthalten. Der obligatorische Teil beinhaltet u. a. die Vereinbarungen zur Laufzeit und Kündigungsfrist des Tarifvertrags.
Der Arbeitgeber kann alle Vereinbarungen abweichend vom Tarifvertrag zu Ihren Gunsten ändern. Umgekehrt darf die tariflich fixierte Mindestvergütung von Ihrem Arbeitgeber jedoch nicht unterschritten werden.
Falls Ihr Arbeitgeber einen Tarifvertrag abgeschlossen hat, Sie jedoch kein Gewerkschaftsmitglied sind, sollte im Arbeitsvertrag Bezug auf den Tarifvertrag genommen werden.
Für einige Branchen gelten sogenannte allgemeinverbindliche Tarifverträge.
Dazu gehören z. B. das Baugewerbe, der Einzelhandel und die Gastronomie. In solchen Fällen müssen, egal welches Arbeitsverhältnis besteht, sämtliche im Tarifvertrag vereinbarten Mindestanforderungen im Arbeitsvertrag erfüllt sein. Dies gilt auch dann, wenn im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
Sind Sie auf Jobsuche oder möchten Sie auf ein Stellenangebot reagieren, so ist es vorteilhaft zu wissen, ob und welche Mindestansprüche ausgehandelt wurden. Mitglieder erhalten eine Ausfertigung des gültigen Tarifvertrages von ihrer Gewerkschaft. Wenn Sie kein Gewerkschaftsmitglied sind, können Sie auch im Arbeitsgericht Einblick in die geltenden Tarifverträge erhalten.
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