Rein äußerlich gesehen

27. Juni 2011

jobsuche8Es gibt einige spezielle Jobs, bei denen die weit überdurchschnittliche physische Attraktivität der Bewerber ein nachvollziehbares Qualifikationskriterium darstellt.
So verleihen beispielsweise Models und Messehostessen mit ihrer auffälligen Schönheit den Produktpräsentationen ihrer Arbeitgeber zusätzlichen Glanz. In solchen und ähnlichen Fällen sehe ich durchaus ein, dass schöne Menschen beim Bewerben die besseren Karten haben.

Doch was ist mit den vielen anderen Berufsbildern, z.B. im Back-Office-Bereich oder im Call-Center, bei denen das Äußere des Bewerbers eigentlich gar keine Rolle spielen dürfte?
Ich rede dabei jetzt nicht von Jobsuchenden, die die Bedeutung der Worte Körperpflege und Hygiene nur vom Hörensagen kennen und deshalb dem Begriff “atemberaubend” eine völlig neue Bedeutung geben.
Ich meine stattdessen all die ungezählten Jobbewerber, die mit ihrem Aussehen eben einfach keinen Blumentopf gewinnen könnten.
Warum werden diese von Aphrodite und Apollo weniger begünstigten Durchschnittsmänner und -frauen im Rahmen einer Bewerbung nachweislich benachteiligt?
Warum entscheidet der Blick auf das Bild in den Bewerbungsunterlagen so sehr viel mehr als die handfesten Qualifikationen des Jobaspiranten?
Wenn es den Personalern einzig und allein darum ginge, dass jemand seinen Job richtig gut macht, dann sollten doch solche Äußerlichkeiten gar nichts mit der Personalentscheidung zu tun haben dürfen.
Wäre es da nicht an der Zeit, das Foto völlig aus der Bewerbungsmappe zu verbannen?
Ich bin der Meinung, dass das Aussehen eines Bewerbers dann und nur dann Punkte bringen darf, wenn Repräsentieren und Öffentlichkeitsarbeit fest zur Arbeitsplatzbeschreibung.
In allen anderen Fällen darf mangelnde Attraktivität nicht zur rechtswidrigen Antastung der Würde jenes Menschen führen, der Arbeit sucht.


© Jobsuche info 2009

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