
Tipps und Strategien gegen Bossing
Der Traumjob kann schnell zum Horror werden, wenn man von seinem Vorgesetzten massiv unter Druck gesetzt wird. Das ist bei Weitem keine Ausnahmeerscheinung. Studien zufolge fühlen sich rund 80 Prozent der Beschäftigten vom Chef ungerecht behandelt. Aber auch ein launischer, unberechenbarer oder herrischer Vorgesetzter ist ein Alptraum.
Im Folgenden finden sie ein paar Ratschläge und Strategien, wie man seinen Vorgesetzten „zähmen“ kann.
Wenn der Chef regelmäßig Wutausbrüche hat, ist es am besten, wenn man diese einfach aussitzt. Ein ruhiges Verhalten und Distanz zwischen Angestellten und Chef ist das beste Mittel. Denn Erwiderungen bringen rein gar nichts und rationale Argumente fruchten erst, wenn der cholerische Anfall abgeklungen ist. Um Wutausbrüche zu vermeiden, sollte man seinen Chef vor Überforderungssituationen schützen. Den Chef in einem Gespräch mit Fragen konfrontieren, mit denen er nicht zurechtkommt, sind zu vermeiden. Ratsamer ist es, diese dem Chef im Vorfeld des Gesprächs zu mailen.
Die Körpersprache verrät viel über die eigene Gemütslage. Mit einer zurückhaltenden Körpersprache – nach vorn gebeugtem Oberkörper, eingesunkenen Schultern – wird man schnell zur Zielscheibe eines cholerischen Chefs. Wer dagegen Selbstbewusstsein ausstrahlt, bspw. durch eine aufrechte Oberkörperhaltung, gerader Stand, Kopf hoch, bändigt den Vorgesetzten. Aber bloß nicht auf die Tränendrüse drücken und Heulkrämpfe als Mittel einsetzen.
Ein fieser Vorgesetzter stellen Angestellte mal gerne vor versammelter Mannschaft bloß, was mit dem Begriff Bossing (also Mobbing durch den Chef) beschreibt. Doch wie sollte man als Betroffener am besten auf diese Form der Diskriminierung reagieren? Suchen sie ein klärendes Vier-Augen-Gespräch. Und zwar möglichst schnell. Sonst fährt sich die Situation fest und sie kann kaum noch gelöst werden. Wenn der Chef dafür nicht zugänglich ist, gibt es eigentlich nur zwei Alternativen: Der Gang zum Betriebsrat oder die Kündigung als letztes Mittel. Wobei die meisten von einer Kündigung verständlicherweise Abstand nehmen. Doch die Lust am Job ist schnell verflogen und man flüchtet sich in Dienst nach Vorschrift.
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WM: Nicht ohne Erlaubnis Fußball im Büro gucken
Das WM-Fieber steigt und viele Arbeitnehmer würden die Fußball-WM (vom 11. Juni bis 11. Juli in Südafrika) am liebsten im Büro gucken. Doch geht das so einfach? Im folgenden Artikel gibt es ein paar Tipps, wie es mit dem Fußball gucken dennoch klappt.
Einfach die Arbeit ruhen lassen und die WM-Spiele live im Fernsehen oder Internet verfolgen – ein Traum für alle Fußball-Fans. Da Südafrika in der gleichen Zeitzone liegt, ist es theoretisch auch möglich, schließlich werden die WM-Spiele um 13.30 Uhr, 16.00 Uhr und 20.30 Uhr angepfiffen. Doch wer das ohne Erlaubnis oder Zustimmung vom Chef macht, dem droht eine Abmahnung. Im Dienst geht die Arbeit immer noch vor und außerdem wird man dafür ja auch bezahlt. Sonderregeln gibt es leider keine.
Daher ist es ratsam, sich mit dem Vorgesetzten in irgendeiner Form zu einigen. Wer gerne das Spiel um 16.00 Uhr sehen will und dafür früher Feierabend machen will, könnte beispielsweise an dem Tag früher zur Arbeit kommen. Oder man gleicht es über sein Gleitzeitkonto aus, insofern es im Betrieb geht.
Und was ist mit Radio oder Internet? In vielen Büros läuft das Radio sowieso zur Berieselung nebenher. Doch wer intensiv die WM-Spiele mitverfolgt, wird natürlich von seiner Arbeit abgelenkt. Dadurch ist man schneller geneigt, bspw. nicht ans Telefon zu gehen, vor allem wenn es gerade spannend wird. Das ist natürlich ein absolutes No-Go ist.
Wer jedoch in den vollen WM-Genuss kommen will, muss Urlaub nehmen. Doch diesen kann man leider nicht stunden- sondern immer nur tageweise nehmen. Einen Anspruch, bloß zwei oder drei Stunden für ein Spiel freizubekommen und so einen Urlaubstag einzusparen, gibt es nicht. In der Urlaubsplanung sollte man sich im Vorfeld selbstverständlich mit seinen Kollegen abgesprochen haben. Am einfachsten ist es, wenn der Kollege sich überhaupt nicht für die WM interessiert. Dann hat man freie Wahl
Der ein oder andere spielt sicherlich mit dem Gedanken „Blau zu machen“. Vor allem wenn der Urlaubsantrag abgelehnt wurde oder der Chef komplettes WM-Verbot ausspricht. Wer dann glaubt, mit der Krankschreibung auf der sicheren Seite zu sein, geht ein hohes Risiko ein. Schließlich kann das als „Blaumachen mit Ansagen“ gewertet werden und so was kann schlimmstenfalls eine sofortige Entlassung nach sich ziehen.
Ist man aber tatsächlich krank (Grippe usw.), darf man natürlich nicht zum Public Viewing gehen. Alles was eine Genesung verzögert, ist mehr oder weniger verboten.
Abschließend also der beste Tipp für alle, die während der WM die Spiele während der Arbeitszeit verfolgen wollen: Unbedingt alles mit dem Vorgesetzten / Chef im Vorfeld abklären. Und bloß keinen unnötigen Stress provozieren!
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Was ist eigentlich ein Tarifvertrag?
Ein Tarifvertrag steht für Absicherung, Gewissheit und Konstanz – Werte die im Zuge der Wirtschaftskrise immer seltener anzutreffen sind. Kein Wunder, dass die Forderung nach Tarifverträgen auf Arbeitnehmerseite eine ungewohnte Renaissance erlebt. Doch nur Wenige wissen, was ein Tarifvertrag tatsächlich beinhaltet – noch Weniger für welche Branchen er allgemeinverbindlich ist. Höchste Zeit, ein wenig Aufklärungsarbeit zu leisten:
Tarifverträge werden zwischen Arbeitgebern – vertreten durch einen Arbeitgeberverband – und Arbeitnehmern – vertreten durch eine Gewerkschaft – abgeschlossen. Hat der Arbeitgeberverband Ihres Arbeitgebers einen Tarifvertrag mit der für die Branche zuständigen Gewerkschaft abgeschlossen und sind Sie selbst Mitglied dieser Gewerkschaft, so ist Ihr Arbeitsverhältnis tarifgebunden.
Im Tarifvertrag werden alle Mindestbedingungen für das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern verbindlich festgelegt. Dazu gehören die Höhe der Mindestvergütung, die wöchentliche Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Kündigungsfristen u. v. m.
Tarifverträge enthalten einen normativen und einen obligatorischen Teil.
Die Vereinbarungen zur Vergütung und sonstigen Bedingungen sind im normativen Vertragsteil enthalten. Der obligatorische Teil beinhaltet u. a. die Vereinbarungen zur Laufzeit und Kündigungsfrist des Tarifvertrags.
Der Arbeitgeber kann alle Vereinbarungen abweichend vom Tarifvertrag zu Ihren Gunsten ändern. Umgekehrt darf die tariflich fixierte Mindestvergütung von Ihrem Arbeitgeber jedoch nicht unterschritten werden.
Falls Ihr Arbeitgeber einen Tarifvertrag abgeschlossen hat, Sie jedoch kein Gewerkschaftsmitglied sind, sollte im Arbeitsvertrag Bezug auf den Tarifvertrag genommen werden.
Für einige Branchen gelten sogenannte allgemeinverbindliche Tarifverträge.
Dazu gehören z. B. das Baugewerbe, der Einzelhandel und die Gastronomie. In solchen Fällen müssen, egal welches Arbeitsverhältnis besteht, sämtliche im Tarifvertrag vereinbarten Mindestanforderungen im Arbeitsvertrag erfüllt sein. Dies gilt auch dann, wenn im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
Sind Sie auf Jobsuche oder möchten Sie auf ein Stellenangebot reagieren, so ist es vorteilhaft zu wissen, ob und welche Mindestansprüche ausgehandelt wurden. Mitglieder erhalten eine Ausfertigung des gültigen Tarifvertrages von ihrer Gewerkschaft. Wenn Sie kein Gewerkschaftsmitglied sind, können Sie auch im Arbeitsgericht Einblick in die geltenden Tarifverträge erhalten.
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