
Wurde eine passende Stellenanzeige gefunden, auf die es sich zu bewerben lohnt, kann man sich ja gleich an die Bewerbung machen. Wurde in der Stellenanzeige nach der eigenen Gehaltsvorstellung gefragt, wartet aber schon der erste Stolperstein. Wie viel bin ich eigentlich einem Unternehmen wert und was kann ich fordern?
Das Thema Geld ist in Bewerbungen meist ein heikles Thema. Nicht umsonst sagt der Volksmund: Über Geld spricht man nicht! Daher kommt es nicht selten vor, dass sich Bewerber zum Thema Gehaltsvorstellung innerhalb des Anschreibens gar nicht äußern. Auch nicht, wenn man in der Ausschreibung extra dazu aufgefordert. Um die Chancen auf eine Anstellung nicht frühzeitig auf ein Minimum sinken zu lassen, sollte man in der Bewerbung immer die Wünsche des Arbeitgebers, die via Stellenausschreibung vermittelt wurden, erfüllen.
Die Gehaltsvorstellungen sollten im Anschreiben aus strategischer Sicht ganz weit unten angeführt werden. Vorab gilt es, seine Motivation und Qualifikation zu nennen, die dann das Jahresgehalt rechtfertigen würden. Das sollte ziemlich präzise formuliert werden. Am besten zum Ende des Anschreibens in einem kurzen Satz seine Vorstellungen bekannt machen, wie folgendes Beispiel verdeutlicht: „Ich strebe ein Bruttojahresgehalt von xxx Euro an.“
Ist man sich unsicher, kann man eine Preisspanne nennen. Das kann dann der Fall sein, wenn man nicht genau weiß, wie es mit Wochenend- und Feiertagsdiensten oder Dienstreisen aussieht. Dann sollte die Formulierung folgendermaßen klingen: „Ich strebe ein Bruttojahresgehalt zwischen xxx bis xxx Euro an. Genauere Angaben möchte ich erst nach weiteren Informationen über die ausgeschriebene Stelle geben.“
Die Preisspanne sollte dabei natürlich überschaubar sein.
Bei der Gehaltsfrage wird jeder Bewerber zum Pokern animiert. Setze ich alles auf eine Karte und geh höher ran oder ist tiefstapeln angesagt, um so seine Jobaussichten zu verbessern?
Ganz klar: Bei überspitzten Forderungen hat sich das mit der Bewerbung schnell erledigt. Als Ausgangspunkt sollten sie ein etwas höheres Gehalt als das bisherige ansetzen. Dabei spielt natürlich auch der potentielle neue Arbeitgeber eine Rolle. Handelt es sich um ein kleines Familienunternehmen oder einen Weltkonzern. Und wer seine Gehaltsforderung zu tief ansetzt, muss jetzt nicht fürchten, dass man in den kommenden Jahren auf diesem Lohnniveau bleibt.
Sie können davon ausgehen, dass ihr Gehalt an die Bezüge der Kollegen mit gleichem Aufgabenfeld angepasst wird. Wenn nicht vom ersten Tag, dann meist nach ein paar Monaten. Schließlich kann unterschiedliches Gehalt bei gleicher Arbeit nur zu Motivationsverlust und schlechter Stimmung auf dem Arbeitsplatz führen. Und daran ist eigentlich kein Chef interessiert.
Berufseinsteiger sollten für die Angabe ihrer Gehaltsvorstellungen Gehaltsvergleiche im Internet, Berufsverbänden oder Gewerkschaften durchstöbern. Aber auch der Tarifvertrag oder Kollegen können hilfreiche Angaben für die realistische Gehaltsvorstellung nennen.
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Gehaltsverhandlung: Tipps für die Gehaltserhöhung
Gehaltsverhandlungen sind eine unangenehme Sache. Doch wenn der Chef nicht auf einen zukommt, lohnt es sich, das Gespräch zu suchen. Im Folgenden finden sie ein paar gute Tipps, wie man Gehaltsverhandlungen am besten führen sollte.
Wer in einem Beschäftigungsverhältnis steht, sollte alle zwei Jahre hinsichtlich einer Gehaltserhöhung nachfragen. Doch im Vergleich zu einem Jobwechsel (10 bis 20% Gehaltserhöhung), lassen sich bei einer bestehenden Anstellung durchschnittlich nur 5 bis 6% rausholen. Doch wie sollte ich eine Gehaltsverhandlung am besten einfädeln?
Die Wortwahl ist entscheidend. Am besten sie sagen dem Chef, sie wollen über ihre Perspektiven reden. Kommt es zum vereinbarten Gespräch, sollte man nicht lange fackeln. Gleich verdeutlichen, dass sie eine Gehaltserhöhung anstreben. Um diese zu rechtfertigen, braucht man gute Argumente.
Daher ist es ratsam, sich Notizen über die eigene Leistung zu machen – in einer Art Tagebuch. Wo haben sie besonders gut gearbeitet? Bei welchem Projekt haben sie gute Leistung erbracht? Ohne Argumente und eine Selbstprüfung, ob man eine Gehaltserhöhung verdient hat, könnten die Verhandlungen im Fiasko enden. Daher ist es strategisch ratsam, sich einen Leistungsbonus aufzubauen. Besonders fleißig sein und Projekte übernehmen, können dabei helfen.
Für die Gehaltsverhandlung gilt, dass man nicht sofort über den Preis oder die Bezahlung redet. Erst sollte die berufliche Situation geschildert werden. Darunter fällt ihre Zufriedenheit mit dem Job und auch, was der Arbeitgeber von ihrer Arbeit hält. Wird das Gespräch dann Richtung Gehalt gelenkt, sollte man immer besser in Prozentzahlen statt Euro reden. Sie würden eine Gehaltserhöhung von 5, 6 oder gar 10% für verdient erachten.
Von Drohungen in Form einer Kündigung oder Weggang zur Konkurrenz ist definitiv Abstand zu nehmen. Dafür immer besser handfeste Argumente liefern. Machen sie ihre Vorzüge deutlich. Wenn sie ihre Leistungen und Vorteile dargelegt haben, wird direkt die Gehaltsfrage anvisiert. Machen sie deutlich, dass sie sich ein paar Prozent mehr Gehalt wünschen würden.
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Was ist eigentlich ein Tarifvertrag?
Ein Tarifvertrag steht für Absicherung, Gewissheit und Konstanz – Werte die im Zuge der Wirtschaftskrise immer seltener anzutreffen sind. Kein Wunder, dass die Forderung nach Tarifverträgen auf Arbeitnehmerseite eine ungewohnte Renaissance erlebt. Doch nur Wenige wissen, was ein Tarifvertrag tatsächlich beinhaltet – noch Weniger für welche Branchen er allgemeinverbindlich ist. Höchste Zeit, ein wenig Aufklärungsarbeit zu leisten:
Tarifverträge werden zwischen Arbeitgebern – vertreten durch einen Arbeitgeberverband – und Arbeitnehmern – vertreten durch eine Gewerkschaft – abgeschlossen. Hat der Arbeitgeberverband Ihres Arbeitgebers einen Tarifvertrag mit der für die Branche zuständigen Gewerkschaft abgeschlossen und sind Sie selbst Mitglied dieser Gewerkschaft, so ist Ihr Arbeitsverhältnis tarifgebunden.
Im Tarifvertrag werden alle Mindestbedingungen für das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern verbindlich festgelegt. Dazu gehören die Höhe der Mindestvergütung, die wöchentliche Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Kündigungsfristen u. v. m.
Tarifverträge enthalten einen normativen und einen obligatorischen Teil.
Die Vereinbarungen zur Vergütung und sonstigen Bedingungen sind im normativen Vertragsteil enthalten. Der obligatorische Teil beinhaltet u. a. die Vereinbarungen zur Laufzeit und Kündigungsfrist des Tarifvertrags.
Der Arbeitgeber kann alle Vereinbarungen abweichend vom Tarifvertrag zu Ihren Gunsten ändern. Umgekehrt darf die tariflich fixierte Mindestvergütung von Ihrem Arbeitgeber jedoch nicht unterschritten werden.
Falls Ihr Arbeitgeber einen Tarifvertrag abgeschlossen hat, Sie jedoch kein Gewerkschaftsmitglied sind, sollte im Arbeitsvertrag Bezug auf den Tarifvertrag genommen werden.
Für einige Branchen gelten sogenannte allgemeinverbindliche Tarifverträge.
Dazu gehören z. B. das Baugewerbe, der Einzelhandel und die Gastronomie. In solchen Fällen müssen, egal welches Arbeitsverhältnis besteht, sämtliche im Tarifvertrag vereinbarten Mindestanforderungen im Arbeitsvertrag erfüllt sein. Dies gilt auch dann, wenn im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
Sind Sie auf Jobsuche oder möchten Sie auf ein Stellenangebot reagieren, so ist es vorteilhaft zu wissen, ob und welche Mindestansprüche ausgehandelt wurden. Mitglieder erhalten eine Ausfertigung des gültigen Tarifvertrages von ihrer Gewerkschaft. Wenn Sie kein Gewerkschaftsmitglied sind, können Sie auch im Arbeitsgericht Einblick in die geltenden Tarifverträge erhalten.
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3 große Fehler bei Gehaltsverhandlungen
Eine gut gefüllte Lohntüte ist sicherlich schön und auch erstrebenswert. Wer mit seinem Verdienst unzufrieden ist, der sollte nicht davor zurückschrecken, mit dem Chef oder Vorsitzenden über eine Gehaltserhöhung zu verhandeln. Doch Vorsicht – auch hier lauern Fehler. Im Folgenden sollen die 3 größten Fehler bei Gehaltsverhandlungen beleuchtet werden.
Es gibt keinen Arbeitnehmern der sich gegen eine Gehaltssteigerung weigern würde. Mir ist zumindest keiner bekannt! Aber warum nicht selber dem finanziellen „Glück“ etwas unter die Arme greifen und das Thema Gehaltssteigerung beim Chef zur Sprache bringen? Wenn er tatsächlich ein offenes Ohr für sie hat, sollte man einigermaßen vorbereitet sein und auf jeden Fall folgende Kardinalfehler vermeiden.
Im beruflichen Leben steht – oder sollte zumindest – das Preisleistungsverhältnis im Vordergrund. Wer im Job keine Leistung bringt, hat folgerichtig keinen Anspruch auf mehr Gehalt. Das sollte im Vorfeld einer Gehaltsverhandlung jeder für sich abklären, ob jetzt tatsächlich der richtige Zeitpunkt für dieses heikle Thema ist. Daher ist es nur ratsam, seinem Chef beweisen zu können, dass man selber in der Vergangenheit aber vor allem auch in der Zukunft mehr leisten wird bzw. geleistet hat. Dabei sollte man aber auf gar keinen Fall gestiegene private Kosten als Argument für mehr Gehalt aufführen. Bei Gehaltsverhandlungen steht allein der Gegenwert der Arbeitskraft im Fokus.
Ob im Vorstellungsgespräch oder einer normalen Gehaltsverhandlung: Falsche Bescheidenheit ist nicht gefragt. Dieses Phänomen ist primär bei Frauen zu beobachten, die meist viel zu bescheiden ins Gehaltsgespräch gehen. Wer zu wenig verlangt, erweckt schnell den Eindruck, er sei für das Unternehmen zu wenig wert. Wenn man keinen Anhaltspunkt hat, wie viel Gehalt einem tatsächlich zusteht, hilft das Internet weiter. Hier findet man schnell zahlreiche Seiten, die durchaus als Anhaltspunkt im Vorfeld der Gehaltsverhandlung herangezogen werden können.
Der Ton macht bekanntlich die Musik. Das betrifft natürlich auch den Umgangston bei Gehaltsverhandlungen. Man sollte immer versuchen, seine Argumente in einem höflichen, sachlichen aber auch bestimmenden Ton vorbringen. Dadurch wirkt man souverän. Klar sollte sein, dass man mit Drohungen nichts erreichen wird. Wer seinem Chef mit der Variante „…sonst kündige ich“ kommt, darf sich nicht wundern, wenn er sich schnell bei anderen Gehaltsverhandlungen wieder findet. Nämlich beim Vorstellungsgespräch für einen neuen Job.
Aber dabei sollte man auch immer bedenken: Geld ist vieles, aber nicht alles!
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Arbeitslose: Weniger Gehalt in Bewerbungen fordern
Das Thema Gehalt ist nicht nur für die Jobsuchenden, sondern auch für die Jobanbieter ein heikles und oft entscheidendes Thema. Die einen wollen nicht zu wenig verdienen, die anderen natürlich nicht zuviel zahlen. Doch was kann als Bewerber eigentlich verlangen?
Dabei ist es in erster Linie entscheidend, aus welcher Position heraus sich ein Bewerber auf Jobsuche begibt. Hierfür gibt es grundlegend drei Kategorien: die „Frischlinge“ von der Schule oder Universität, Bewerber aus einer festen Anstellung und natürlich die Arbeitslosen.
Kommt man gerade frisch von der Hochschule oder hat gerade seinen Schulabschluss in der Tasche, gibt es in vielen Berufsgattungen orts- oder branchenübliche Löhne, die man bei entsprechenden Verbänden einfach in Erfahrung bringen kann. Hier gibt es (leider) auch keinen allzu großen Verhandlungsspielraum für den Bewerber. Denn schließlich zahlen viele Unternehmen ihren Auszubildenden bzw. Berufseinsteiger ein standardisiertes Gehalt.
Hat man hingegen schon ein paar Jahre Berufserfahrung auf dem Konto und bewirbt sich aus einer festen Anstellung heraus, lohnt es sich hingegen im Vorfeld schon lieber etwas höher zu pokern. Schließlich will sich keiner unter Wert verkaufen und Personaler wollen auch keine Bewerber, die sich für einen Niedriglohn anbieten. Getreu dem Motto: Wer was auf sich hält und über entsprechende berufliche Qualitäten verfügt, sollte diese auch in seiner Gehaltsforderung im Bewerbungsschreiben bzw. dem -gespräch zum Ausdruck bringen. Das zeugt von Selbstbewusstsein und kommt gut an.
Etwas anders verhält es sich bei Jobsuchenden, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus um eine neue Anstellung bewerben wollen. Hier muss man realistisch sein und damit rechnen, dass man sich zunächst mit einem um 10 bis 20 Prozent geringerem Gehalt als vermeintliche Konkurrenten, die bereits in Lohn und Brot stehen, zufrieden geben muss. Doch diesen Nachteil sollte man in Kauf nehmen, wenn man die Chance auf einen neuen Job hat. Schließlich dauert es erfahrungsgemäß auch nicht lange, bis der Chef bei guter Arbeitsleistung schnell das Gehalt nach oben hin korrigiert.
Daher sollte man als Arbeitsloser gerade bei der heiklen Frage nach der Gehaltsforderung sich in Zurückhaltung üben. Sonst ist die Chance auf eine neue Anstellung meist schneller dahin, als man glaubt.
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Wie Sie Gehaltsverhandlungen nicht angehen sollten
3) Finanzielle Phantastereien
Es gibt Bewerber und Mitarbeiter, die alleine mit der Tatsache ihrer schieren weltlichen Existenz astronomische Gehaltsvorstellungen begründen. Hier könnte ein stark ausgeprägtes Selbstbewusstsein rasch in eine narzisstische Persönlichkeitsstörung abdriften. So sieht das auch jeder erfahrene Entscheidungsträger – und wird sich davor hüten, dem Unternehmenskörper diese Laus in den Pelz zu setzen. Sollten Sie diesen Jobvermeidungstrick planvoll anwenden wollen, hilft Ihnen ein Satz wie “Sie kennen doch den XY in Ihrer Konkurrenzfirma Z? Ich bin mindestens das zehnfache Gehalt wert. Ach, was sag ich, das Zwanzigfache.”
4) Passiv aggressiver Widerstand
Dieser Terminus, ebenfalls dem Katalog der Persönlichkeitsstörungen entlehnt, kann umgangssprachlich mit “Dienst nach Vorschrift” verglichen werden. Auch das ist ein sehr wirkungsvolles Mittel, bei Gehaltsverhandlungen den Kürzeren zu ziehen. Denn damit offenbaren Sie Ihr kriminelles Energiepotenzial und die Bereitschaft zu erpresserischem Verhalten. Beides wird den Personalentscheider und den Chef sofort dazu bewegen, auf Abstand zu gehen. Hier passen die Sätze “Wenn Sie mir nur so und so viel bezahlen wollen, dann werde ich auch nur so und so viel arbeiten” oder “Wenn ich hier schlecht bezahlt werde, kann ich auch nur schlecht arbeiten.”
5) Auf den Busch klopfen
Dieser Tipp ist leider nur dann etwas für Sie, wenn Sie schon in Lohn und Brot stehen: Fordern Sie ein Zwischenzeugnis ein, ohne einen Grund für diese Forderung zu benennen. So ein Gebaren kann nämlich in aller Regel nur bedeuten, dass Sie sich klammheimlich wo anders bewerben möchten. Es sei denn, der Chef kommt Ihren neuen Gehaltsvorstellungen nach. Keine Bange – das wird er sicher nicht tun.
An dieser Stelle endet unser kleiner Ratgeber mit dem Motto: Wenn Sie schon etwas falsch machen wollen, dann bitte richtig!
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Sowohl im Bewerbungsgespräch als auch bei Bleibeverhandlungen ist das Thema Gehalt immer ein höchst sensibler Punkt. Natürlich möchten Sie sich weder unter Wert verkaufen, noch wegen überhöhter Vorstellungen abblitzen. Die Firma andererseits hat auch nichts zu verschenken, aber einiges zu verlieren. Und so passiert es leider immer wieder, dass Menschen, die einen neuen Job bekommen oder ihren alten pekuniär aufmöbeln wollen, in tödliche Psycho-Fettnäpfchen treten. Damit Ihnen das nicht passiert, wollen wir Ihnen hier sagen, wie sie bei Gehaltsverhandlungen auf gar keinen Fall argumentieren sollten.
1) Drohungen
Weder der Personalentscheider noch der Chef lassen sich gerne das Messer an die Brust setzen. Falls Sie also den Job ganz sicher nicht bekommen oder behalten möchten, müssen Sie Sätze wie “Wenn meine Gehaltsvorstellungen hier nicht akzeptiert werden, dann gehe ich zur Konkurrenz” oder “Falls ich nicht mehr Gehalt bekomme, werde ich kündigen” aussprechen. Dieser Tipp geht einzig und allein dann schief, wenn Sie tatsächlich eine einzigartige, unverzichtbare und nicht austauschbare Arbeitskraft sind. Denn dann können Sie es sich tatsächlich ungestraft erlauben, erpresserische Methoden anzuwenden.
2) Tränendrüsendrücken
Ihren neuen oder künftigen Chef interessiert es wirklich nicht, ob und in welcher Form Sie über ihre Verhältnisse gelebt haben oder leben. Schließlich hat er Sie nicht dazu angewiesen, eine teure Wohnung zu mieten, ein neues Auto zu kaufen oder minderbemittelte Familienangehörige durchzufüttern. Außerdem ist der Chef ein Unternehmer und nicht der Weihnachtsmann. Wenn Sie sich also zuverlässig einen Korb holen wollen, dann geht das z.B. mit “Womit soll ich denn sonst meine vielen Raten abbezahlen, jetzt, wo meine schwangere Frau ihren Job verloren hat?”
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