Auskünfte zu dieser Stelle steht Ihnen Herr Dr. Johannes Weiß, Chefarzt (Tel.: 06202 84-3248), gerne zur Verfügung. Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz
zur Versorgung innerhalb unserer Klinik Nach Rücksprache mit den Ärzten führen Sie spezielle pflegerische Tätigkeiten durch und begleiten somit aktiv den Genesungsweg unserer Patienten Sie wirken an der Umsetzung
zur Versorgung innerhalb unserer Klinik Nach Rücksprache mit den Ärzten führen Sie spezielle pflegerische Tätigkeiten durch und begleiten somit aktiv den Genesungsweg unserer Patienten Sie wirken an der Umsetzung
und Geburtshilfe Unterstützung durch Teamassistentinnen und Kodierfachkräfte bei administrativen Tätigkeiten Attraktive Vergütungen, nach TV Ärzte VKA inklusive zusätzlicher Altersversorgung und Jahressonderzahlung
, Hauswirtschaftsleitung (Tel.: 01739430921 ), gerne zur Verfügung. Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz gegen Masern
), gerne zur Verfügung. Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen
Wohnmöglichkeiten sind auf Anfrage vorhanden Für nähere Auskünfte zu dieser Stelle steht Ihnen Frau Konrad und Frau Stöckler, (Tel.: 06202 84-653068 oder 65210), gerne zur Verfügung. Vor Aufnahme einer Tätigkeit
zur Verfügung. Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen
Für nähere Auskünfte zu dieser Stelle steht Ihnen Herr Aga Simsek, Hauswirtschaftsleitung (Tel.: 01739430921 ), gerne zur Verfügung. Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9
Ihnen Frau Martina Konrad, Ausbildungskoordination Pflegedienst (Tel.: 06202 84-653068), gerne zur Verfügung. Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG
Scheurich, Pflegedienstleiter (Tel.: 06202 84-3231), gerne zur Verfügung. Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz
Ihnen Herr Jens Scheurich, Pflegedienstleiter (Tel.: 06202 84-3231), gerne zur Verfügung. Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender
zur Verfügung. Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen
bei uns. Für nähere Auskünfte zu dieser Stelle steht Ihnen Herr Jens Scheurich, Pflegedienstleiter (Tel.: 06202 84-3231), gerne zur Verfügung. Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9
Auskünfte zu dieser Stelle steht Ihnen Frau G. Orth, Sekretariat Orthopädie/Unfallchirurgie (Tel.: 06202 84-3247), gerne zur Verfügung. Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9
Nach Rücksprache mit den Ärzten führen Sie spezielle pflegerische Tätigkeiten durch und begleiten somit aktiv den Genesungsweg unserer Patienten Sie wirken an der Umsetzung des Unternehmenleitbildes mit und bringen
Klinik Nach Rücksprache mit den Ärzten führen Sie spezielle pflegerische Tätigkeiten durch und begleiten somit aktiv den Genesungsweg unserer Patienten Sie wirken an der Umsetzung des Unternehmenleitbildes
steht Ihnen Frau Doris Bummel, Casemanagement (Tel.: 06202 84-65214), gerne zur Verfügung. Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender
Mitarbeiterrabatte bei zahlreichen Shops und Marken Für nähere Auskünfte zu dieser Stelle steht Ihnen Herr Jens Scheurich, Pflegedienstleiter (Tel.: 06202 84-3231), gerne zur Verfügung. Vor Aufnahme einer Tätigkeit
Mitarbeiterrabatte bei zahlreichen Shops und Marken Für nähere Auskünfte zu dieser Stelle steht Ihnen Herr Jens Scheurich, Pflegedienstleiter (Tel.: 06202 84-3231), gerne zur Verfügung. Vor Aufnahme einer Tätigkeit
der Pflege und leisten somit einen großen Beitrag zur Versorgung innerhalb unserer Klinik Sie führen spezielle pflegerische Tätigkeiten durch und begleiten somit aktiv den Genesungsweg unserer Patienten
Jens Scheurich, Pflegedienstleiter (Tel.: 06202 84-3231), gerne zur Verfügung. Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz
Mitarbeiterrabatte bei zahlreichen Shops und Marken Für nähere Auskünfte zu dieser Stelle steht Ihnen Herr Jens Scheurich, Pflegedienstleiter (Tel.: 06202 84-3231), gerne zur Verfügung. Vor Aufnahme einer Tätigkeit
durch Teamassistentinnen und Kodierfachkräfte bei administrativen Tätigkeiten Möglichkeit zur Teilnahme am Notarztdienst in dem Haus angegliederten notärztlichen Einsatzfahrzeug (NEF) attraktive Vergütungen, nach TV Ärzte
zu dieser Stelle steht Ihnen Frau Katharina Elbs, Klinikleiterin (Tel.: 06202 84-3210), gerne zur Verfügung. Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG
die Möglichkeit die Zusatzbezeichnung Spezielle Intensivmedizin in unserem Haus zu erwerben Unterstützung durch Teamassistentinnen und Kodierfachkräfte bei administrativen Tätigkeiten attraktive Vergütungen
-3393), gerne zur Verfügung. Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern
84-3231), gerne zur Verfügung. Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern
steht Ihnen Herr Jens Scheurich, Pflegedienstleiter (Tel.: 06202 84-3231), gerne zur Verfügung. Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG
.: 06202 84-3453), gerne zur Verfügung. Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität
Pflegedienstleiterin (Tel.: 06202 84-3393), gerne zur Verfügung. Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz gegen Masern
somit einen großen Beitrag zur Versorgung innerhalb unserer Klinik Sie führen spezielle pflegerische Tätigkeiten durch und begleiten somit aktiv den Genesungsweg unserer Patienten Sie wirken
Mitarbeiterrabatte bei zahlreichen Shops und Marken Für nähere Auskünfte zu dieser Stelle steht Ihnen Herr Jens Scheurich, Pflegedienstleiter (Tel.: 06202 84-3231), gerne zur Verfügung. Vor Aufnahme einer Tätigkeit
(Tel.: 06202 84-3231), gerne zur Verfügung. Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität
. Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen werden (Anwendungsbereich
steht Ihnen Herr Bülent Kamis, (Tel.: 06202 84-3252), gerne zur Verfügung. Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz
Jens Scheurich, Pflegedienstleiter (Tel.: 06202 84-3231), gerne zur Verfügung. Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz
84-3231), gerne zur Verfügung. Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern
steht Ihnen Herr Jens Scheurich, Pflegedienstleiter (Tel.: 06202 84-3231), gerne zur Verfügung. Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG
Jens Scheurich, Pflegedienstleiter (Tel.: 06202 84-3231), gerne zur Verfügung. Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz
steht Ihnen Herr Jens Scheurich, Pflegedienstleiter (Tel.: 06202 84-3231), gerne zur Verfügung. Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG
84-3231), gerne zur Verfügung. Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern
84-3231), gerne zur Verfügung. Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern
84-3231), gerne zur Verfügung. Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern
, Pflegedienstleiter (Tel.: 06202 84-3231), gerne zur Verfügung. Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz gegen Masern
Mitarbeiterrabatte bei zahlreichen Shops und Marken Für nähere Auskünfte zu dieser Stelle steht Ihnen Herr Jens Scheurich, Pflegedienstleiter (Tel.: 06202 84-3231), gerne zur Verfügung. Vor Aufnahme einer Tätigkeit
Ihnen Herr Bülent Kamis, (Tel.: 06202 84-3252), gerne zur Verfügung. Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz gegen Masern
und Marken Für nähere Auskünfte zu dieser Stelle steht Ihnen Herr Jens Scheurich, Pflegedienstleiter (Tel.: 06202 84-3231), gerne zur Verfügung. Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs
und Marken Für nähere Auskünfte zu dieser Stelle steht Ihnen Herr Jens Scheurich, Pflegedienstleiter (Tel.: 06202 84-3231), gerne zur Verfügung. Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs
, Pflegedienstleiter (Tel.: 06202 84-3231), gerne zur Verfügung. Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz gegen Masern