die fachlichen Voraussetzungen nach §2 HeimPersVWeiterbildung zur Einrichtungsleitung oder vergleichbare QualifikationMindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit in einem Seniorenheim
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: Sie erfüllen die fachlichen Voraussetzungen nach §2 HeimPersVWeiterbildung zur Einrichtungsleitung oder vergleichbare QualifikationMindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit in einem Seniorenheim
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