arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge und Tarifleistungen gem. AVR.DD *bei zweijähriger einschlägiger Tätigkeit vor Einstellung bezogen auf eine Vollzeitbeschäftigung von 39 Std./Woche inkl. der anteiligen
Anlage 2 AVR.DD zzgl. einer überwiegend arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge und Tarifleistungen gem. AVR.DD *bei zweijähriger einschlägiger Tätigkeit vor Einstellung bezogen
€ brutto/Monat* gemäß Entgeltgruppe 4 Anlage 2 AVR.DD zzgl. einer überwiegend arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge und Tarifleistungen gem. AVR.DD *bei zweijähriger einschlägiger Tätigkeit vor Einstellung
Tätigkeit vor Einstellung bezogen auf eine Vollzeitbeschäftigung von 39 Std./Woche inkl. der anteiligen Jahressonderzahlung Kontakt Stefanie Schmidt Bereichsleitung im Wohnverbund 0201/ 86618-808
Altersvorsorge und Tarifleistungen gem. AVR.DD *bei zweijähriger einschlägiger Tätigkeit vor Einstellung bezogen auf eine Vollzeitbeschäftigung von 39 Std./Woche inkl. der anteiligen Jahressonderzahlung Kontakt
€ brutto/Monat* gemäß Entgeltgruppe 4 Anlage 2 AVR.DD zzgl. einer überwiegend arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge und Tarifleistungen gem. AVR.DD *bei zweijähriger einschlägiger Tätigkeit vor Einstellung
AVR.DD zzgl. einer überwiegend arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge und Tarifleistungen gem. AVR.DD *bei zweijähriger einschlägiger Tätigkeit vor Einstellung bezogen auf eine Vollzeitbeschäftigung
Tätigkeit vor Einstellung bezogen auf eine Vollzeitbeschäftigung von 39 Std./Woche inkl. der anteiligen Jahressonderzahlung Kontakt Sonja Poljakovic Bereichsleiterin im Wohnverbund 0201 86618-804
. einer überwiegend arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge und Tarifleistungen gem. AVR.DD *bei zweijähriger einschlägiger Tätigkeit vor Einstellung bezogen auf eine Vollzeitbeschäftigung von 39 Std./Woche inkl
Anlage 2 AVR.DD zzgl. einer überwiegend arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge und Tarifleistungen gem. AVR.DD *bei zweijähriger einschlägiger Tätigkeit vor Einstellung bezogen
der Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR.DD). Gemäß §30a Abs. 2 des BZRG müssen Arbeitnehmer vor Ausübung einer Tätigkeit in unseren Einrichtungen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen
sich nach der Anlage 10/Ia der Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR.DD). Gemäß §30a Abs. 2 des BZRG müssen Arbeitnehmer vor Ausübung einer Tätigkeit in unseren Einrichtungen ein erweitertes
/ Heilerziehungspfleger (m/d/w) in Teil- oder Vollzeit. Wir bieten Ihnen: Einen unbefristeten Arbeitsvertrag Eine verantwortungsvolle und herausfordernde Tätigkeit mit tariflicher Vergütung 30 Urlaubstage pro